GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Abmachungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführungen von Verkäufen und Lieferungen bedeuten keine Anerkennung der Bedingungen des Kunden. Technische Auskünfte, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage dafür bilden die uns vom Kunden vorgegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen. Technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler behalten wir uns ausdrücklich vor.
1. Angebote, Preise:
Unsere Angebote erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend ab Lager. Verkäufe und Lieferungen erfolgen nach unseren Spezifikationen. Geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von Mustern oder Prospekten behalten wir uns ausdrücklich vor. In Rechnung gestellt werden die am Tag der Auslieferung bzw. Durchführung der Leistung gültigen Preise. D.h. Preisänderungen behalten wir uns, sofern nichts anderes vereinbart ist, ausdrücklich vor. Mit „netto” gekennzeichnete Preise sind von einem etwaig gewährten Skontoabzug ausgenommen. Von Verkaufsberatern in Aussicht gestellte bzw. angebotene Preise erlangen erst nach Genehmigung durch die Geschäftsführung Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferten Mengen bzw. nach Aufmaß- und Bautagesberichten. Die in Angeboten ausgewiesenen Mengenabgaben sind ungefähre Angaben und unverbindlich. Eine Garantie hinsichtlich der in Angeboten angenommenen Mengen wird daher ausdrücklich ausgeschlossen. Sämtliche Angebote werden nach bestem Fachwissen und nach den jeweiligen Angaben des Kunden erstellt. Für die Richtigkeit von Angeboten wird keine Gewähr übernommen.
2. Lieferung:
Leistungs- und Lieferzeitangaben erfolgen aufgrund der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage. Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden wie z.B. die Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und dergl. voraus. Bei Verzug des Kunden wird eine allfällige Leistungs- und Lieferzeit unterbrochen. Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden begründen, sind wir berechtigt, die Ausführung von Leistungen und Lieferun-
gen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir Paletteneinsatz. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand wird der Einsatz vergütet. Palettenrückholungen werden gesondert verrechnet. Bei Zustellung geht die Gefahr spätestens mit der Übernahme der Ware durch den Besteller oder einen von ihm Beauftragten über. Bei Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Garantie für die Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung.
3. Transport:
Transport und das Abladen werden, soferne nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt. Der Empfänger hat sicherzustellen, dass das Abladen bei Anlieferung ohne Verzögerung möglich ist. Abladen bedeutet das Abstellen der gelieferten Ware auf einer vom Empfänger bereitzustellenden geeigneten Fläche direkt neben dem Lieferfahrzeug. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert in Rechnung gestellt. Transportleistungen erfolgen unter der Voraussetzung der möglichen und erlaubten Zufahrt. Sollte die Zufahrt mit LKW nicht erlaubt oder möglich sein, so ist uns dies bereits anlässlich der Bestellung mitzuteilen. Etwaige bei der Anlieferung entstehende Flur- und Fahrbahnschäden gehen zu Lasten des Bestellers und/oder Empfängers. Sofern der Kunde Waren in unserem Betrieb abholt oder abholen lässt, erfolgt die Beladung durch den Kunden. Soweit wir den Kunden bzw. dessen Beauftragten bei der Beladung unterstützen, handeln wir im Rahmen einer Gefälligkeit. Verantwortlich für eine ordnungsgemäße Beladung und die Einhaltung der Vorschriften zur Ladegutsicherung ist in diesem Fall alleine der Kunde bzw. dessen Beauftragter.
4. Gewährleistung und Haftung:
Für sämtliche von uns gelieferten Waren leisten wir ausschließlich im Rahmen der vom Hersteller angegebenen Produkteigenschaften (z.B. Qualität, Normentsprechung, und/oder ähnliches) bzw. für jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmte Anwendung an das Produkt gestellt werden können, Gewähr. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Ware sowie deren Weiterverarbeitung oder Installation. Insbesondere sicherheitsrelevante Produkte dürfen nur von Fachleuten verwendet und verarbeitet werden. Für Eigenleistungen und Leistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sowie durch sonstige Dritte wird jeglicher Gewährleistungs- und Haftungsanspruch ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren unverzüglich gründlich auf allfällige Mängel zu überprüfen und hat entdeckte Mängel ohne Verzug, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach erfolgter Lieferung, bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von acht Tagen nach deren Entdeckung, schriftlich bei uns anzuzeigen. Sollte bei der Verarbeitung von uns gelieferter Waren ein Mangel festgestellt werden, so ist die Verarbeitung sofort einzustellen und unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. Sämtliche Schritte zur Mängelbehebung haben im Einvernehmen mit der Geschäftsführung zu erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, beanstandete Ware zunächst anzunehmen und ordnungsgemäß zu verwahren. Ungeachtet der oben angeführten Fristen verjähren die Ansprüche aus Gewährleistung nach sechs Monaten ab Lieferung der Ware. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Kunde ohne unsere schriftliche Einwilligung selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware vornimmt.
5. Umtausch und Rücksendung:
Grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet, gelieferte Waren umzutauschen oder zurückzunehmen. Erklären wir uns dazu bereit, so gelten nachstehende Bedingungen: Die Rücknahme oder ein Umtausch ist nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung bzw. Kaufdatum möglich. Es muss sich nachweislich um bei uns gekaufte Ware in kompletten Verpackungseinheiten handeln. Ausgenommen sind daher Bestellware, Zuschnitte, preisreduzierte Restposten sowie Waren, die in gleicher Beschaffenheit nicht mehr vorrätig sind. Die Ware muss original verpackt, unbeschädigt und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein. Der Kunde trägt sämtliche mit der Retournahme verbundenen Transport- bzw. Portospesen. Außerdem werden für Retourwaren ausnahmslos mindestens 10 % der Bruttorechnungssumme in Rechnung gestellt.
6. Mietwaren:
Mietwaren werden nur in vollkommen einwandfreiem und gereinigtem Zustand zurückgenommen. Allfällige Reparatur- und Reinigungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Angeschnittene oder angebohrte oder durch Schraubzwingen gequetschte oder durch sonstige Beschädigung unbrauchbar gemachte Mietwaren werden in Rechnung gestellt.
7. Zahlung:
Die Zahlung der gelieferten Waren ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes zunächst zur Abdeckung von Nebenkosten herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden auf unsere ältesten Forderungen für Lieferungen und/oder Leistungen angerechnet. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine Zahlungsrückstände bestehen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von zehn Prozent pro Jahr verrechnet. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Ausgleiches
oder Konkurses und dergl. tritt hinsichtlich aller unserer Forderungen der Terminverlust ein. Darüber hinaus sind wir bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden. Der Rechnungsbetrag wird auch bei Reklamationen fällig.
8. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Nebenkosten, Versandkosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen samt Anhang aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Transport- und Manipulationskosten sind vom Kunden zu tragen.
9. Haftungsausschluss:
Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Haftung für Sachschäden aus Produktfehlern wird nach Maßgabe des §9 Produkthaftungsgesetz für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen ausge-
schlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und uns in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubeziehen.
10. Rücktritt vom Vertrag:
Tritt der Kunde von einer Bestellung oder einem Auftrag zurück, so wird von uns eine Stornogebühr in der Höhe von 25 % der Bruttobestell- oder Auftragssumme in Rechnung gestellt oder nach unserer Wahl auf Vertragszuhaltung bestanden. Ein etwaiger über die Stornogebühr hinausgehender Schaden wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde kann von einer im Fernabsatz getätigten Bestellung gemäß § 5 e KSchG innerhalb von 7 Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten. Dabei genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Der Kunde hat dieses Rücktrittsrecht bei einer im Fernabsatz getätigten Bestellung gemäß
§ 5 f KSchG dann nicht, wenn die Ware nach seiner Kundenspezifikation angefertigt wurde und eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
11. Sonstige Vertragsbestimmungen:
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine persönlichen Daten automatisationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und auch an Dritte übermittelt werden dürfen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
12. Gerichtsstand:
Für Rechtsstreitigkeiten wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Feldbach vereinbart.